Bemessung der Beihilfe/Beihilfebemessungssatz
Beihilfen werden zu den beihilfefähigen Aufwendungen der beihilfeberechtigten Personen und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen als Vomhundertsatz gewährt.
Weitere Informationen, insbesondere zur Höhe des Beihilfebemessungssatz im Regelfall und in Ausnahmefällen, finden Sie hier:
- Merkblatt Bemessung der Beihilfen (Vordruck-Nr. LfF18_BEIH026)
- Antrag Bemessungssatzerhöhung (Vordruck-Nr.: LFF18_BEIH801)