Abschlagszahlung im Krankheitsfall
Zur finanziellen Entlastung besteht die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung auf die in einem Krankheitsfall zu erwartende Beihilfe zu beantragen. So können Sie kostenintensive Aufwendungen bereits vor der Stellung eines Beihilfeantrages ganz oder zumindest teilweise begleichen und müssen nicht in Vorlage treten.
Der Antrag auf Abschlagszahlung kann formlos unter Beifügung der zu erwartenden Kosten (Rezept mit voraussichtlichem Preis bzw. der zugrundeliegenden Rechnung) gestellt werden.
Damit der Antrag auf Abschlagszahlung zeitnah bearbeitet werden kann, übermitteln Sie den Antrag bitte nicht über das eBeihilfe-Verfahren, sondern über das Kontaktformular. So ist sichergestellt, dass der Abschlag zeitnah ausgezahlt wird.
Die Auszahlung eines Abschlages erfolgt grundsätzlich auf das Bezügekonto der beihilfeberechtigten Person.
Bitte beachten Sie, dass Abschlagszahlungen auf eine zu erwartende Beihilfe stets unter Vorbehalt erfolgen und Überzahlungen zurückgefordert werden.