Bezügeanpassung zum 01.04.2026, 01.07.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz sollen ab dem 01.04.2026, 01.07.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028 angepasst werden. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028.

Es erfolgt zunächst eine Gewährung von Vorgriffszahlungen mit dem Vorbehalt ei-ner späteren gesetzlichen Umsetzung.

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